1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für den gesamten Vertrags- und Geschäftsverkehr zwischen HüpHop und ihren Vertragspartnern. Anderslautende AGB der Kunden werden nicht Gegenstand des Vertrages und sind ausgeschlossen, es sei denn die Einbeziehung fremder AGB wird ausdrücklich schriftlich vereinbart. Diese AGB gelten neben den gesondert vereinbarten Nutzungsbedingungen und einzelvertraglichen Vereinbarungen.
1.Eine vorläufige Reservierung des Verleihartikels erfolgt nach der Buchungsanfrage mittels Buchungsbestätigung.
2.Eine verbindliche Reservierung erfolgt erst nach Erhalt einer Vorauszahlung von 50% des Mietpreises, welche innerhalb 1 Woche nach Erhalt der Buchungsbestätigung auf eines der angegebenen Konten zu zahlen ist.
3.Die Restzahlung ist bis spätestens 1 Woche vor Mietbeginn auf eines der angegebenen Konten zu zahlen.
4. Die Unterzeichnung des Mietvertrages erfolgt bei Abholung der jeweiligen Hüpfburg.
1.Eine Stornierung eines gebuchten Mietobjekts ist bis 7 Tage vor Mietbeginn kostenlos möglich. Für Stornierungen nach dieser Zeit berechnen wir eine Gebühr in Höhe der Vorauszahlung.
2.Mit unserer Hüpfgarantie (Nur für Hüpfburgen verfügbar) ist eine kostenlose Stornierung bis 24 stunden vor Mietbeginn kostenfrei möglich. Maßgebend für eine kostenfreie Stornierung mit unsere Hüpfgarantie ist der Wetterbericht der Seite Wetter.com Ist mindestens 1 Regentropfen für den Veranstaltungstag abgebildet können Sie bis zu einem Tag(24 stunden) vor Mietbeginn kostenfrei stornieren.
1. Bei der Abholung/Anlieferung der Mietartikel erhebt HüpHop eine vom Kunden zu hinterlegende Kaution in jeweils angemessener Höhe.
2. Die Kaution ist am Abholtag bargeldlos zu hinterlegen.
3. Die Kaution ist Bei mangelfreier und pünktlicher Rückgabe der Mietartikel ist die Kaution innerhalb von 5 Werktagen zurückzuerstatten. Im Falle mangelhafter Rückgabe (z.B. schmutzig, nass, defekt, verspätete Rückgabe) der Mietartikel behält HüpHop die Kaution in Anrechnung auf dadurch entstehende Ansprüche ganz oder teilweise ein. Eventuelle Schäden und fehlende Endreinigung zzgl. einer Bearbeitungsgebühr, werden vor Rückzahlung von der Kaution abgezogen. Sollte der Wert der genannten Abzüge den Kautionsbetrag übersteigen als die Kautionszahlung, wird der Restbetrag dem Mieter zu Lasten gelegt.
1.HüpHop verpflichtet sich zu einer pünktlichen und reibungslosen Vertragserfüllung, so die notwendigen Voraussetzungen vom Vertragspartner geschaffen wurden.
2. Der Vertragspartner ist nach der Übernahme der Mietgegenstände in vollem Umfang für diese verantwortlich. Er haftet während der Mietdauer für Verlust, Schäden oder Unfälle. Bei Beschädigungen werden die Reparaturkosten, bei Verlust der Wiederbeschaffungswert zu Lasten gelegt.
3. Der Vertragspartner hat Mängel gegenüber HüpHop unverzüglich telefonisch zu melden vor Veranstaltungsbeginn mitzuteilen, so dass ggf. ein Ersatzgerät zur Verfügung gestellt werden kann. Wird ein Mangel/Defekt erst bei der Rückgabe der Geräte gemeldet, kann dieser nicht akzeptiert werden.
4. Die Benutzung der von HüpHop gestellten Geräte geschieht auf eigene Gefahr.
1. Aus Sicherheitsgründen ist bei widrigen Witterungsverhältnissen der Betrieb unverzüglich einzustellen, die Hüpfburgen sind zu sichern bzw. abzubauen.
2. Es wird eine ebene, saubere Fläche benötigt, z.B. Gras.
1. Die geliehenen Geräte sind sorgfältig zu behandeln. Die Gebrauchs- und Sicherheitsanleitungen zum Auf- und Abbau sowie zum Einsatz der Mietgeräte, welche der Kunde bei Abholung erhält, sind anerkannt und im Betrieb unbedingt zu beachten.
2. Die Mietartikel sind zum schriftlich festgehaltenen Zeitpunkt und im gleichen Zustand zurückzubringen, wie bei der Abholung enthalten (vollständig, sauber, trocken, ordentlich zusammengerollt).
1. Der Vertragspartner oder ein autorisierter Vertreter hat bei der An- und Rücklieferung der Mietartikel durch HüpHop anwesend zu sein.
2. Nach vorheriger Einweisung geschieht der Auf- und Abbau in Eigenregie durch den Vertragspartner.
3. Die geliehenen Geräte sind sorgfältig zu behandeln. Die Gebrauchs- und Sicherheitsanleitungen zum Auf- und Abbau sowie zum Einsatz der Mietgeräte, welche der Vertragspartner bei Anlieferung erhält, sind anerkannt und im Betrieb unbedingt zu beachten.
4. Die Mietartikel müssen zum schriftlich festgehaltenen Zeitpunkt in gleichem Zustand wie bei der Anlieferung (vollständig, sauber, trocken, ordentlich zusammengerollt) abholbereit sein.
1. Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen aus dem mit dem Vertragspartner abgeschlossenen Vertrag ist der Geschäftssitz des Kleinunternehmen.
2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB für Veranstaltungen oder Vermietungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Klausel wird einvernehmlich durch eine andere Klausel ersetzt, die wirtschaftlich in ihrer Intention der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.
HüpHop.de
Inh. Leon Röhlig
99096 Erfurt
Kleinunternehmer nach § 19 UStG